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Wo die Gefahr ist, wächst das Rettende auch!

 

Rechtsanwalt

Heinz Sträßner

  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Haftungsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Pflegerecht
  • Medizinrecht

Haußmannstraße 18
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 / 24 66 90
Fax: 0711 / 2 36 92 84

Das vorbezeichnete Zitat von Hölderlin prägt seit mehr als 30 Jahren als Unternehmensphilosophie die Arbeit der Kanzlei Sträßner. Ziel und Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit ist es, im Rahmen der tatsächlichen Voraussetzungen und rechtlichen Möglichkeiten des erteilten Mandats die größtmöglichste Mandantenzufriedenheit herzustellen.

Die Kanzlei hat sich in 30 Jahren auf die vorbezeichneten Arbeitsfelder als Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte im Krankenhaus wie im Bereich der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen spezialisiert. Das Aufgabenspektrum lässt sich - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - wie folgt skizzieren:

  • Gegenstand der arbeitsrechtlichen Interessenwahrnehmung und Schwerpunkt derselben ist die außergerichtliche Konfliktlösung zwischen Träger und Mitarbeitern und die im Einzelfall notwendig werdende arbeitsgerichtliche Rechtsverfolgung.
  • Im Strafrecht wird die Verteidigung von ärztlichem und pflegerischen Personal auf allen Führungs- und Handlungsebenen so angelegt, dass eine Begleitung im Ermittlungsverfahren wie auch im Erkenntnisverfahren persönlich und kompetent durchgeführt wird, um eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden.
  • Die zivilrechtliche Interessenwahrnehmung dient der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten, Heimbewohnern, Angehörigen gegen den Träger und die beteiligten Mitarbeiter im Haftungsfall.
  • Die bei einer Betreuung auftretenden Konfliktfelder von Betroffenen und Angehörigen führen zu einer effizienten Qualitätskontrolle der Arbeit des zuständigen Betreuers. Die Aufgabe des Betreuers bzw. Verfahrenspflegers in Betreuungssachen wird im Einzelfall selbst wahrgenommen.
  • Pflegerechtliche Fragestellungen wie z. B. die Feststellung der Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Bereich des SGB XI und die Abklärung von Problemen im Bereich des SGB V werden im Verhältnis zu Kranken- und Pflegekassen genauso geklärt, wie die Durchsetzung von Leistungsansprüchen.
  • Die mit dem Arbeitsleben verbundene sozialrechtliche Rechtsverfolgung wie die Feststellung einer Berufskrankheit oder das Vorliegen eines Arbeitsunfalls runden das Leistungsspektrum genauso ab, wie die Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX.
  • Neben der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldsansprüchen geschädigter Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist ein weiterer medizinrechtlicher Schwerpunkt die Interessenwahrnehmung im Bereich ärztlicher Statusfragen.

Die vorbezeichnete Aufzählung ist nicht vollständig. Unabhängig von den vorbezeichneten skizzierten Schwerpunkten wird die Geschäftsbesorgung einer Allgemeinkanzlei organisiert.

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Kanzlei

Heinz R. Sträßner

Haußmannstraße 18

70188 Stuttgart

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